Informationen
in Bezug zum Coronavirus
Stand: 12. Dezember 2020
Ab dem 12. Dezember 2020 gelten die vom Bundesrat beschlossenen, verschärften Massnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus. Wo die Massnahmen des Kantons St. Gallen strenger sind als die nationalen, bilden diese Bestandteil des Schutzkonzeptes des Stadtturnvereins.
Sportliche Freizeitaktivitäten sind in Innenräumen einzeln oder mit bis zu 5 Personen erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch Gesichtsmasken getragen werden. Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden.
Kontaktsport ist verboten. Von den Regeln ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.
Das Betreten sämtlicher Sportanlagen im Innen- und Aussenbereich ist ab 19:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen verboten.
Die Ausübung von Breitensport und Mannschaftssportarten wird dadurch für arbeitstätige Erwachsene kaum mehr möglich.
Schutzkonzept und Merkblatt des Stadtturnverein werden laufend an die neuen Bestimmungen angepasst. Den Leitenden stehen zusätzlich eine Checkliste und eine Präsenzliste zur Verfügung.
Der Corona Beauftragte des Stadtturnvereins und die Corona-Verantwortlichen der Sparten und selbständigen Riegen geben gerne weitere Auskünfte.
Vorstand Verein
Inhalt
Verhaltensregeln von Bund und Kanton
Kommunikation
Links zu weiteren Informationen
Der Vorstand appelliert weiterhin an die Selbstverantwortung aller Mitglieder.
Verhaltensregeln von Bund und Kanton
Der Vorstand empfiehlt zusätzlich zu den oben aufgeführten Massnahmen allen Mitgliedern dringend die Verhaltensregeln «so schützen wir uns» von Bund und Kanton St. Gallen zu beachten.
Link zu Informationen des BAG für «Besonders gefährdete Menschen».
Weitere nützliche Links sind am Ende dieser Information angefügt.
Kommunikation
Der Vorstand Verein wird die Mitglieder ab Montag, 2. März 2020 auf dieser Website über allfällige Änderungen zeitnah informieren. Bei Fragen können sich die Mitglieder an ihren Corona-Verantwortlichen und Corona-Beauftragten wenden und info@stvwil.ch oder krisenstab@stvwil.ch kontaktieren.
Links zu weiteren Informationen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Infowebsite zum Coronavirus des BAG
Gesundheitsdepartement Kanton St. Gallen
Infowebsite zum Coronavirus des Kantons St. Gallen
Welt Gesundheits Organisation (WHO)
Coronavirus disease 2019 (engl.)
Selbst-Isolierung bedeutet:
- Sie haben Krankheitssymptome wie Husten und/oder Fieber, bleiben zu Hause und vermeiden möglichst den Kontakt zu anderen Personen.
- Nach dem Abklingen der Symptome bleiben sie weitere 24 Stunden zu Hause.
- Merkblatt des BAG – Selbst-Isolierung bei Fieber und Husten
Selbst-Quarantäne bedeutet:
- Sie hatten Kontakt mit einer Person, die bestätigt am neuen Coronavirus erkrankt ist. Dann bleiben Sie für 5 Tage ab der Diagnose des bestätigten Falls zu Hause.
- Sie vermeiden in dieser Zeit jeglichen Kontakt mit anderen Personen.
- Merkblatt des BAG – Selbst-Quarantäne
Schutzkonzept und Merkblatt des Stadtturnverein Wil
so schützen wir uns
Empfehlungen des BAG
