BAG passt Verhaltens- und Hygieneregeln an.

by | 5. März 2020 | Covid-19-Info

Neue Bestimmungen für Veranstaltung des Gesundheitsdepartements St. Gallen.

Weiterhin normaler Trainingsbetrieb.


Neue Weisungen vom Gesundheitsdepartement St. Gallen

Veranstaltungen mit mehr als 150 Personen: Bitte füllen Sie das Formular aus. Sie finden es hier.

Veranstaltungen mit weniger als 150 Personen: Hier finden Sie die aktuellen Weisungen.


Wer eine Veranstaltung mit unter 150 Personen plant, muss kein Formular ausfüllen. Hingegen muss der Veranstalter oder die Veranstalterin die Vorgaben des Gesundheitsdepartementes einhalten. Diese sind:

  • Stellen Sie bei den Eingängen zu Ihrer Veranstaltung entsprechende Hinweise auf und machen Sie auch auf die Hygienemassnahmen aufmerksam. Auf der Website des BAG und des Kantons sind Vorlagen zu finden.
  • Fragen Sie bei der Eingangskontrolle bei den Teilnehmenden mit Hilfe einer einfachen Liste nach, ob die Teilnehmenden in letzten 14 Tagen in einem betroffenen Gebiet gemäss BAG waren (Gebiete sind auf der Website des BAG aufgeführt). Falls ja, sollen diese Teilnehmenden wieder nach Hause gehen.
  • Fragen Sie bei der Eingangskontrolle die Teilnehmenden, ob sie Symptome wie Fieber, Husten und Atembeschwerden zeigen. Falls ja, sollen sie wieder nach Hause gehen.
  • Es wird empfohlen, dass besonders gefährdete Personen nicht teilnehmen. Dazu zählen Personen über 65 Jahre und Personen mit schweren Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen oder Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen.
  • An Veranstaltungen soll auf engen Kontakt, wie zum Beispiel das Tanzen verzichtet werden.
  • Passen Sie wenn möglich die räumlichen Verhältnisse an. Prüfen Sie auch die Verschiebung nach draussen. Mehr Platz bedeutet weniger Risiko.

Machen Sie Ihre Gäste – sofern möglich – im Vorfeld per E-Mail auf diese Empfehlungen aufmerksam. Betroffene Teilnehmende sollen zu Hause bleiben. Gäste mit Symptomen wie Fieber, Husten und Atembeschwerden sollen ebenfalls zu Hause bleiben.

Wenn Sie eine Veranstaltung mit mehr als 150 Personen planen, müssen Sie das Formular des Kantonsarztamtes ausfüllen. Als Veranstaltung zählen zum Beispiel Konzerte, Kongresse, Theater, Zirkus, Partys, Sportveranstaltungen, Gottesdienste, Fasnacht, Demonstrationen, Quartier/Dorffeste, Firmenjubiläen oder Tage der offenen Türe.
Hier kommen Sie direkt auf das Formular:
Formular Veranstaltung 150-1000 Personen

Weitere und detailliertere Informationen findest du auf der Seite des Kantons St. Gallen: https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus.html
oder auf den Seiten des Bundesamtes für Gesundheit BAG: https://bag-coronavirus.ch/